Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart wird, gilt der nachstehende Versicherungsumfang
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Versicherungssumme |
Genereller Selbstbehalt bei jedem Personen-, Sach- und Vermögensschaden |
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Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen * |
in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden, 2fach max. |
Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Mitarbeiter * |
EUR 5.000,00 2fach max. |
Schäden, bei denen Schadensersatzansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden * |
bis zu den vertraglichen 20 %,
Versicherungssummen, mind. EUR 2.500,00
höchstens jedoch max. EUR 10.000,00
EUR 2.000.000,00 für Personenschäden, höchstens
EUR 2.000.000,00 für die einzelne Person
EUR 1.000.000,00 für Sachschäden
EUR 100.000,00 für Vermögensschäden |
Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser * |
EUR 500.000,00 2fach max. |
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen * |
EUR 2.500,00 2fach max. |
Bearbeitungsschäden * |
EUR 5.000,00 2fach max. |
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln * |
EUR 5.000,00 2fach max. |
Be- und Entladeschäden * |
in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max. |
Leitungs- und Leitungsfolgeschäden * |
in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max. |
Abwasserschäden * |
in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max. |
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung zuzüglich
- Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl.) durch Brand und Explosion mit EUR 50.000,00 Ersatzleistung *
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion mit EUR 500.000,00 Ersatzleistung *
- Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit EUR 100.000,00 Ersatzleistung * |
siehe Grundversicherungssummen je Versicherungsfall |
Nutzung von Internet-Technologien * |
EUR 100.000,00 incl. EUR 50.000,00 für Verletzung von Namensrechten 1fach max. |
Umweltschadensversicherung (USV) - Grunddeckung |
siehe Grundversicherungssumme, inkl.
- Kosten für die Ausgleichssanierung *: 20% der Versicherungssumme, höchstens EUR 1.200.000,00
- Kosten für neue Risiken*: bis zur Versicherungssumme, höchstens EUR 1.000.000,00
- EUR 100.000,00 für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles * 1fach max. |