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Die Zielgruppe


Veranstalter von kurzfristigen Veranstaltungen
Kategorie A: z.B. Ausstellungen, Messen, Märkte, Feste, kulturelle Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Festumzüge
Kategorie B: z.B. Sportveranstaltungen, Rock-/Popkonzerte, Viehauktionen, Tierschauen

  • Versicherungsschutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung z.B. Ausstellung oder Rock-/Popkonzert
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Die wichtigsten Deckungsbausteine auf einen Blick

  • Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro)
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden:
    durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion 500.000 Euro
    durch sonstige Ursachen (Selbstbeteiligung 250 Euro) 2.500 Euro
  • Bearbeitungsschäden 5.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln 5.000 Euro

Versicherungsumfang Veranstalterpolice HF_995_0715 (Auszug)

Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart wird, gilt der nachstehende Versicherungsumfang

Versicherungssumme
Genereller Selbstbehalt bei jedem Personen-, Sach- und Vermögensschaden
Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen * in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden, 2fach max.
Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Mitarbeiter * EUR 5.000,00 2fach max.
Schäden, bei denen Schadensersatzansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden * bis zu den vertraglichen 20 %,
Versicherungssummen, mind. EUR 2.500,00
höchstens jedoch max. EUR 10.000,00
EUR 2.000.000,00 für Personenschäden, höchstens
EUR 2.000.000,00 für die einzelne Person
EUR 1.000.000,00 für Sachschäden
EUR 100.000,00 für Vermögensschäden
Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser * EUR 500.000,00 2fach max.
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen * EUR 2.500,00 2fach max.
Bearbeitungsschäden * EUR 5.000,00 2fach max.
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln * EUR 5.000,00 2fach max.
Be- und Entladeschäden * in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max.
Leitungs- und Leitungsfolgeschäden * in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max.
Abwasserschäden * in Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden, 2fach max.
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung zuzüglich
- Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen an Räumen/Gebäuden und Inventar (keine Maschinen, Produktionsanlagen und dgl.) durch Brand und Explosion mit EUR 50.000,00 Ersatzleistung *
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion mit EUR 500.000,00 Ersatzleistung *
- Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit EUR 100.000,00 Ersatzleistung *
siehe Grundversicherungssummen je Versicherungsfall
Nutzung von Internet-Technologien * EUR 100.000,00 incl. EUR 50.000,00 für Verletzung von Namensrechten 1fach max.
Umweltschadensversicherung (USV) - Grunddeckung siehe Grundversicherungssumme, inkl.
- Kosten für die Ausgleichssanierung *: 20% der Versicherungssumme, höchstens EUR 1.200.000,00
- Kosten für neue Risiken*: bis zur Versicherungssumme, höchstens EUR 1.000.000,00
- EUR 100.000,00 für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles * 1fach max.

Mitversicherte Risiken:

  • nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (auch Arbeitsmaschinen und Stapler)
  • Bereitstellung und Unterhaltung (Verkehrssicherung) des Veranstaltungsplatzes/-grundstückes bzw. Veranstaltungsgebäudes und/oder -raumes
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischer Hilfsmittel für die Veranstaltung
  • Bereitstellung und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.B. WC-Wagen)
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Hinweisschildern, Wegweisern, Werbetafeln usw.; auch außerhalb Veranstaltungsortes (bis max. 14 Tage nach der Veranstaltung)
  • Durchführung eines Ordnerdienstes, der Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung für den Teil, der vom Versicherungsnehmer selbst durchgeführt wird
  • Aufbau, Betrieb, Abbau von Zelten, Tribünen (ohne eigenen Auf- und Abbau) und Podien, sofern baupolizeilich zugelassen und abgenommen
  • Aufbau, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen und -buden, sofern diese von den Versicherten in eigener Regie betrieben werden
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • bei Zeltlagern, Ferienwanderungen, Schul- und Studienfahrten:
    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im europäischen Ausland vorkommender Versicherungsfälle aus Anlass von Zeltlagern, Ferienwanderungen, Schul- und Studienfahrten

WARUM bei uns?

  • Seit 25 Jahren sind wir in dem Bereich Risikomanagement, insbesondere der Haftungsrisiken tätig. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.
  • Wir prüfen die Ansprüche, regulieren die berechtigten bzw. lehnen die unberechtigten Ansprüche ab, incl. aller notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte.
  • Wir bieten ausschließlich exzellente Produkte, lückenhafte Deckungskonzepte haben bei uns keine Chance.
  • Wir kalkulieren schnell, unkompliziert auch komplexe Produkte oder hohe Deckungssummen.
  • Schadensfälle im Rahmen unserer Vollmacht werden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang aller Unterlagen reguliert.

WARUM Sie profitieren?

  • Sie haben einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite
  • Ihre Risiken werden analysiert und Sie erhalten ein abgestimmtes Produkt
  • Schadensfälle werden professionell abgewickelt