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Infos zur Veranstalterhaftung

Die Zielgruppe


Veranstalter von kurzfristigen Veranstaltungen
Kategorie A: z.B. Ausstellungen, Messen, Märkte, Feste, kulturelle Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Festumzüge
Kategorie B: z.B. Sportveranstaltungen, Rock-/Popkonzerte, Viehauktionen, Tierschauen

  • Versicherungsschutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung z.B. Ausstellung oder Rock-/Popkonzert
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Die wichtigsten Deckungsbausteine auf einen Blick

  • Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro)
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden:
    durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion 500.000 Euro
    durch sonstige Ursachen (Selbstbeteiligung 250 Euro) 2.500 Euro
  • Bearbeitungsschäden 5.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln 5.000 Euro

Zusätzlich versichert

  • Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen, Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Unterhaltung von Tribünen, eigener Auf- und Abbau ist zusätzlich versicherbar
  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden